Umfang und Kosten von Fahrzeugschäden

Schadengutachten und technische Gutachten

Unsere Schadengutachten umfassen den Umfang und die Höhe des bei einem Unfall entstandenen Fahrzeugschadens. Dazu gehören die Instandsetzungskosten, die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes sowie einer eventuellen merkantilen oder technischen Wertminderung. Darüber hinaus werden Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht.

Unsere technischen Gutachten erfassen und dokumentieren den genauen Schadenumfang und die Höhe der Instandsetzungskosten. Dazu gehören oft Untersuchungen zur Ursache und zum Zeitpunkt der Entstehung von technischen Mängeln, die auch auf normalem Verschleiß oder anderen Ursachen beruhen können, z. B. Material-, Reparatur- oder Bedienungsfehler.

Schadenersatz

Merkantile und technische Werminderung

Schäden durch einen Unfall können den Wert eines Fahrzeugs längerfristig verringern. Unsere Gutachten berücksichtigen hierbei zwei Aspekte:

Merkantile Wertminderung

Unter merkantiler Wertminderung ist allgemein zu verstehen, dass trotz fachgerechter und vollständiger Instandsetzung des Fahrzeugs im Falle einer Veräußerung unter Umständen ein Mindererlös gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug zu erwarten ist, weil ein Großteil potenzieller Käufer Vorbehalte gegenüber dem Erwerb eines Fahrzeugs mit einem instandgesetzten Unfallschaden hat. Nach wie vor ist die merkantile Wertminderung ein bedeutsamer Faktor bei der Ermittlung von Schadenersatzansprüchen.

Technische Wertminderung

Von einem technischen Minderwert ist allgemein dann zu sprechen, wenn nach erfolgter Instandsetzung eines Fahrzeugs nicht zu behebende oder aufgrund der Art der Instandsetzung unvermeidbare, bleibende „objektiv wahrnehmbare Mängel“ zurückbleiben, die sich im nennenswerten Umfang auf die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit, die Lebensdauer oder das äußere Ansehen des Fahrzeugs in nachteiliger, den Wert des Fahrzeugs mindernder Weise auswirken. Aufgrund des hohen technischen Stands moderner Reparaturverfahren ist der Aspekt der technischen Wertminderung heute von geringer Bedeutung.

Haftpflichtschaden

Bei Haftpflichtschäden ist die freie Wahl des Sachverständigen Ihr gutes Recht. Die Gutachterkosten trägt nach aktuellem deutschen Schadenrecht in der Regel die Versicherung des Verursachers. Im Falle einer Mitschuld werden diese entsprechend aufgeteilt.

Kaskoschaden

Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel Ihre Versicherung den Sachverständigen. Unter Umständen berücksichtigt Ihre Versicherung Ihren Vorschlag auf Anfrage.

Privatgutachten

Die Erstellung eines Privatgutachtens kann zur außergerichtlichen Einigung und in Einzelfällen auch in gerichtlichen Verfahren hilfreich sein.