Unfallanalyse

Die sachgerechte Rekonstruktion des Unfallgeschehens

Ein Unfall ist eine Ausnahmesituation. Deshalb können die Beschreibungen der Beteiligten bei bestem Bemühen unvereinbar sein. Manchmal heißt es nur: “Es ging alles so schnell“.

Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei wie auch Privatpersonen oder Versicherungen beauftragen uns mit der Erstellung unfallanalytischer Gutachten, wenn die Unfallursache und Verschuldensanteile der Beteiligten unklar sind. Bei unseren Rekonstruktionen arbeiten wir mit modernsten Analyseverfahren.

Nicht jeder Unfall muss in einem juristischen Verfahren geklärt werden. Auch bei der außergerichtlichen Einigung zwischen Unfallbeteiligten und Versicherungen stellen unsere unabhängigen Gutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar.

Moderne Simulation

Computergestützte Simulation und klassische Verfahren

Moderne computergestützte Simulationsverfahren und die klassischen Berechnungen zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens ergänzen sich. Beide Verfahren bauen auf den gleichen Abstraktionsmethoden auf und sind abhängig von der Qualität der Basisdaten aus Unfallaufnahme und technischer Spurensicherung. Um zu verstehen, was real geschehen ist, bilden sie Modelle. Mit einer Modellreihe lässt sich prüfen, welche Kombination einzelner Faktoren maßgeblich für das Unfallgeschehen war. Die Grundlagen der Modellbildung sind die Naturgesetze. Wenn physikalische Herleitungen zu komplex werden, weil viele verschiedene Faktoren zusammenwirken (Reibungsverhältnisse, Körperhaltungen, Beladungen u.a.), vereinfachen Formeln mit Näherungswerten die Berechnungen. Klassische Berechnungen sind flexibel einsetzbar und hilfreich, um die Voraussetzungen einzelner Simulationsschritte zu überprüfen.

Wie in anderen Bereichen der Computertechnologie haben die Simulationsprogramme eine rasante Entwicklung vollzogen. Sie erleichtern die Modellbildung inklusive einer raschen und präzisen Prüfung eines breiten Thesenspektrums. Moderne Simulationsprogramme können sich auf eine breite Basis aktueller Fahrzeugdaten stützen. In Kooperation mit den Herstellern wird sie ständig aktualisiert. Die Ergebnisse der Simulationsprogramme lassen sich in Videosequenzen darstellen. Die ansprechende Präsentation von Simulationsergebnissen hilft, komplexe Sachverhalte übersichtlich zu erläutern. Sie bildet einen Beitrag zur fundierten Urteilsbildung und zur Akzeptanz der juristischen Entscheidung.

Gutachten-Präsentation

Das kombinierte schriftlich-mündliche Gutachten

Leistungsfähige Computersimulationen unterstützen uns bei der Unfallrekonstruktion. Sie ermöglichen die Validierung einer Vielzahl von Verlaufsthesen, um aus der gegebenen Datenbasis eine schlüssige Ablaufdarstellung zu entwickeln. Gleichzeitig entstehen so hervorragende Visualisierungen, denn mit der für die Simulation erforderlichen 3D-Technologie lassen sich die relevanten Abläufe in übersichtlichen Videosequenzen darstellen.

Im Auftrag der Justiz nutzen wir diese Möglichkeit zunehmend zur Präsentation unserer Ergebnisse als kombinierte schriftlich-mündliche Gutachten im Gerichtssaal. Die anschaulichen Animationen eignen sich hervorragend, um Ausgangspunkte und die Rekonstruktion anschaulich zu erläutern. Auf komplexe Sachverhalte kann ausführlich eingegangen werden, ebenso wie auf spezifische Begründungszusammenhänge.

Die üblichen Vorbereitungszeiten zur Einarbeitung in umfangreiche schriftliche Gutachten sind nicht erforderlich. Es besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit der Nachfrage und unmittelbaren Klärung im Gerichtssaal. Die Notwendigkeit von Nachverhandlungen wird verringert. Die Präsentation ergänzt eine schriftliche Kurzfassung, die allen Beteiligten vorliegt. Sie unterstützt das Diktat des Richters und die Zustimmung der Prozessparteien, denen sie im Anschluss an die Verhandlung zur weiteren Prüfung zur Verfügung steht.

Anknüpfungstatsachen

So arbeitet unabhängiger Sachverstand

Objektive Anknüpfungstatsachen (gesicherte Spuren, Fahrzeugendlagen usw.) sind die sicheren Grundlagen für die Unfallrekonstruktion. Im Gegensatz dazu sind Schilderungen von Beteiligten und Zeugen aus technischer Sicht nur selten für eine genaue Analyse des Unfalls geeignet. Insofern muss im Gutachten eindeutig auf die Datenbasis hingewiesen werden.

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